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Ja zur intelligenten Feindesliebe –
Thesen zur Diskussion über Frieden und Krieg,
erarbeitet vom Ausschuss für Frieden und Abrüstung der NEK im Herbst 2002
Die Wiederkehr des Krieges als Mittel der Politik, wie sie in den letzten Jahren zu beobachten ist, wirft Fragen auf, die neu bedacht werden müssen. Wer sich dabei auf der Grundlage des christlichen Glaubens um Kriterien für die Urteilsfindung bemüht, wird insbesondere die folgenden zwei Aspekte zu berücksichtigen haben: · die Veränderungen im Blick auf das Verständnis von Krieg, seine Begründungen und damit verbundene Implikationen, · die gemeinsame ökumenische Überzeugung, nach der das Leitbild des gerechten Friedens an die Stelle der traditionellen Lehre vom gerechten Krieg treten muss. Die folgenden Thesen entfalten die beiden Aspekte und wollen damit zur gegenwärtigen Diskussion über Frieden und Krieg beitragen.
I. Das neue Bild vom Krieg und was damit verbunden ist
1. Durch die Erweiterung und neue inhaltliche Füllung des Wortes „Krieg“ verliert dieser Begriff an Schärfe und Eindeutigkeit. „Krieg“ bezeichnet jetzt verschiedenartige Formen der Anwendung von Waffengewalt gegenüber unterschiedlichen Gegnern im Inneren eines Staates, im außenpolitischen Feld oder auch im Weltmaßstab. Diese verschieden-artigen Formen von Krieg erschweren klare Grenzziehungen und die ethische Beurteilung.
Erläuterung: Schon länger gilt: Krieg bezeichnet nicht nur, wie früher allgemein üblich, die militärische Auseinandersetzung zwischen Staaten (z. B. Krieg zwischen England und Argentinien um die Falklandinseln oder auch der sogen. 7-Tage-Krieg Israels gegen Ägypten). Auch innerstaatliche Konflikte zwischen Regierungen und Oppositionsgruppen oder Unabhängigkeitsbewegungen können sich zu Kriegen entwickeln (Nigeria/Biafra, Vietnam). Daneben gibt es Mischformen, in denen territoriale, aber z. B. auch ethnische oder religiöse Fragen von Bedeutung sind (Kaschmir). Als Krieg zu bezeichnen sind weiter sogenannte militärgestützte humanitäre Interventionen (wie z. B. die Kriege in Jugoslawien). Schließlich kommt seit dem 11. September 2001 als neuer Inhalt der Krieg gegen den Terrorismus hinzu. Dieser Krieg ist ein Krieg ohne räumliche und zeitliche Begrenzungen. Er richtet sich - nach dem herkömmlichen Verständnis von Terrorismus – gegen verstreute Gruppen von Gegnern (Terroristen) und bedient sich zugleich neuer Kampfmethoden. Die Tatsache, dass durch terroristische Gruppierungen praktisch jedes Mittel zum Angriff auf die zivile Welt benutzt werden kann und Zerstörungen in bisher nicht gekanntem Ausmaß erzielt werden, hat mit den Ereignissen des 11. September 2001 eine neue Dimension erfahren und die Öffentlichkeit nachhaltig verunsichert, so dass Gegenmaßnahmen jeglicher Art breite Zustimmung finden. Insbesondere durch diesen letzten Aspekt hat der Begriff „Krieg“ eine erhebliche Ausweitung erfahren. Geplant werden müsse, so der US-Verteidigungsminister Rumsfeld, „für eine Welt neuer und unterschiedlicher Gegner, die auf Überraschung, Täuschung und ‚asymmetrische Waffen’ (etwa als Waffen benutzte Zivilflugzeuge) bauen, um ihre Ziele zu erreichen“ (nach FR, 31. Mai. 2002). 2. Die Unschärfe der inhaltlichen Füllung des Begriffes „Krieg“ trägt dazu bei, dass über die Androhung und Verwendung militärischer Mittel heute sehr viel schneller diskutiert und entschieden wird als zur Zeit des atomaren Patts. Krieg wird wieder zum Mittel der Politik gemacht. Seine Instrumentalisierung zur Verfolgung nationaler, wirtschaftlicher oder sonstiger partikularer Interessen wird damit erleichtert.
Erläuterung: Die früher angestrebte Abschaffung der Institution des Kriegs ist nicht erreicht worden. Vielmehr ist der Krieg erneut zum Mittel der Politik geworden und wird als Instrument eingesetzt, wenn erwünschte Ziele anders nicht erreicht werden können Strukturell gilt für Staaten und Bündnisse, aber auch für Befreiungsbewegungen, Oppositionsgruppen oder Terroristen: Sie setzen Gewalt ein, um ihre Anliegen durchzusetzen. Diese Gewalt-Option verbindet sich mit der Auffassung und dem Gefühl, dazu ein "Recht" zu besitzen, da anders die eigenen Interessen nicht durchzusetzen sind. Dabei bemühen sich Staaten um eine breite Zustimmung der jeweiligen Bündnispartner. Sie ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen oder Verpflichtungen nicht immer zu erreichen. Eine übergeordnete Instanz, um über Recht und Unrecht militärischer Einsätze zu entscheiden, muß die UNO sein, doch ist sie dazu auf Grund der auch in ihr vertretenen partikularen Interessen nicht wirklich in der Lage. Wer militärische Gewalt einsetzt und Krieg führt, definiert damit letztlich zugleich das, was nach seiner Auffassung Recht oder Unrecht, gut oder böse ist. Wer z. B. heute seine Gegner als Terroristen – das können dann auch Staaten oder Regierungen sein – hinstellt, nimmt damit für sich das Recht in Anspruch, sie mit Waffengewalt zu bekämpfen. Dabei kann es wirklich um die Bekämpfung von Terrorismus gehen. Der Hinweis darauf kann jedoch auch zur Verschleierung anderer verfolgter Ziele (z. B. Machtfragen, Wirtschaftsinteressen oder die Unterdrückung unbequemer Minderheiten) dienen. Schließlich können denen, die Terrorismus bekämpfen, andere Zwecke unterstellt und sie damit diffamiert werden.
3. Die veränderte Form der Kriege bedingt einen neuen Schub der Rüstungsentwicklung und Rüstungsproduktion. Benötigt werden - neben dem Gerät zur Erlangung der Lufthoheit über ein Territorium - vor allem hoch wirksame Raketen und atomare Waffen mit begrenzter Wirkung, mit denen eine kalkulierbare Zerstörung bei Vermeidung eigener Verluste erreicht werden kann. Es ist zu befürchten, dass das Vorhandensein solcher modernen, zielgenauen Waffen die Bereitschaft steigern wird, diese auch einzusetzen.
Erläuterung: Der Golfkrieg gegen den Irak ist von den USA zum ersten Mal praktisch nur aus der Luft geführt worden. Diese Strategie ist bei dem Einsatz der NATO gegen Jugoslawien und auch gegen das Taliban-Regime in Afghanistan wiederholt worden. Die Vermeidung eigener Verluste bei dieser Art der Kriegführung - bei möglichst hoher Wirksamkeit gegenüber dem militärischen Gegner - soll verhindern, dass die eigene Bevölkerung den militärischen Maßnahmen ihrer Regierung die Unterstützung entzieht. Dass auf der gegnerischen Seite hohe Verluste auch bei der Zivilbevölkerung entstehen können, wird als „Kollateralschaden“ in Kauf genommen. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, deren Anerkennung zum Grundbestand des Rechtes demokratischer Staaten gehört, wird nicht in gleicher Weise auch der Zivilbevölkerung in den angegriffenen Regionen zuerkannt. Doch ist die Unantastbarkeit der Würde des Menschen unteilbar, sie gilt entweder allen Menschen, oder sie gilt nicht. Handelte es sich in den genannten Fällen noch um Territorien, denen der Krieg galt, so sind terroristische Anschläge kleiner Gruppen auf diese Weise nicht wirksam zu bekämpfen. Hier bedarf es einer Fülle anderer Maßnahmen, an deren Entwicklung und Umsetzung gearbeitet wird. Insgesamt erhält jedoch die Rüstungsentwicklung und -Produktion insbesondere durch die Bereitstellung neuer Finanzmittel, die z. B. in Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA bewilligt worden sind, einen neuen Schub. Entsprechend resümiert das Jahrbuch 2002 des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC): „Die (Aktien-)Kurse sowohl der Hauptwaffenproduzenten Lockheed Martin, Northrop Grumman and Raytheon als auch kleinerer Hersteller mobiler Kommunikationssysteme, unbemannter Flugzeuge und Präzisionswaffen stiegen nach dem 11. September enorm, während Hersteller traditioneller Waffen wie Panzer und Kriegsschiffe weniger profitierten“ (nach FR, 31. Mai 2002). Neben der allgemeinen Gewöhnung an Gewalt und Krieg gibt es im terroristischen Feld eine besondere Erziehung zur Gewalt, bei der Menschen zum Hass verführt werden und dazu, andere Menschen unter Aufgabe ihre eigenen Lebens zu töten (sogen. Selbstmordattentate).
4. Unter den veränderten politischen Bedingungen weichen hergebrachte Bündnisstrukturen auf. Gegen die neuen Gefahren werden Ad-hoc-Bündnisse für bestimmte Zwecke gebildet, die dazu führen können, dass die vorhandenen Bündnisse entwertet und die Schwächen der UNO vergrößert werden. Erforderliche Maßnahmen werden dann von den jeweiligen Bündnispartnern unter sich ausgehandelt oder sogar von dem stärkeren Partner vorgegeben und damit der öffentlichen Diskussion und Kontrolle und der geordneten Sicherheitsstruktur weitgehend entzogen. Damit entsteht die Gefahr, dass ein partnerschaftlich vereinbartes Rechtssystem zu einem einfachen Machtsystem verkehrt wird.
Erläuterung: Die NATO, ursprünglich als Bündnis zur gegenseitigen Hilfe bei Bedrohungen von außen gegründet, sucht nach einer neuen inhaltlichen Ausrichtung. Zur Durchsetzung bestimmter gemeinschaftlicher Ziele (wie z. B. Bekämpfung des Terrorismus, Durchführung humanitärer Einsätze, Stabilisierung der Ordnung in bestimmten Regionen) bilden jedoch Staaten neben den vorhandenen Bündnissen neue Ad-hoc-Zusammenschlüsse. In ihnen fallen dann die entscheidenden Beschlüsse. Das lässt z. B. die Vorlage für den Beschluss des Deutschen Bundestages für den deutschen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus am 19. Sept. 2001 deutlich erkennen: Die Abgeordneten „hatten ein klares Bild von Art und Zusammensetzung der Kräfte, die den Beitrag der Bundeswehr bilden. Ebenso kannten sie die zahlenmäßige Stärke der einzelnen Teilkontingente. Aber nichts war ihnen mitgeteilt worden über Ort und Zeit denkbarer Einsätze, nichts über die Einsatzziele, nichts über den oder die zu bekämpfenden Gegner. Darüber dürfe nicht öffentlich spekuliert werden, bekamen sie zu hören. Nichts also wurde verlautbart, was ein Urteil über die substantiell politische Frage der Tauglichkeit militärischer Maßnahmen innerhalb eines strategischen Gesamtkonzepts zum Kampf gegen den Terrorismus erst ermöglicht. Worüber aber sonst, wenn nicht über das Zweck-Mittel-Verhältnis, soll der Bundestag befinden, ehe er Auslandseinsätze der Bundeswehr gutheißt?“ (R. Mutz, im Friedensgutachten 2002, FR 7. Juni 2002). Derartige Ad-hoc-Bündnisse, durch die auch UNO oder NATO vor vollendete Tatsachen gestellt werden, entwerten die bestehenden Organisationen und machen die Schwächen der UNO deutlich, deren originäre Aufgabe es wäre, für ein geordnetes Zusammenleben in der Welt Sorge zu tragen. Wegen der in ihr vertretenen unterschiedlichen Interessen und des fehlenden Instrumentariums ist sie dazu jedoch häufig nicht in der Lage. Insbesondere die USA sind dabei, ihre Rolle neu zu bestimmen. Mehr und mehr entwickeln sie sich zu einer Supermacht, die im Ernstfall bereit ist, auf die UN, auf bewährte Allianzen oder zuverlässige Partner zu verzichten. Ihre Vorstellung von Partnerschaft entspricht eher der einer Gefolgschaft. „Die USA entziehen und verweigern sich zunehmend einer globalen internationalen und multilateralen Ordnung“ stellt das Bundesministerium für Internationale Zusammenarbeit (BMZ) fest (FR 3. 7. 02). Die Forderung einer Sonderregelung für US-Bürger in Bezug auf den Internationalen Strafgerichtshof ist dafür ein deutliches Signal.
5. Die Vereinten Nationen als gemeinsames globales Rechtssystem sind noch nicht soweit etabliert, dass sie international Eskalationen und Gewalt ähnlich effektiv und rechtmäßig begegnen können, wie dies demokratischen Staaten auf der Basis ihrer freiheitlichen Rechtsordnung auf nationaler Ebene möglich ist. Es besteht die Gefahr, dass durch Alleingänge von Staaten, Formen der Selbstjustiz und die Enttabuisierung des Einsatzes militärischer Gewalt das, was auf der Ebene der UN an internationaler Friedensordnung und Gerechtigkeit im Aufbau ist, nachhaltig in Frage gestellt wird.
Erläuterung: Neue Formen des Krieges führen zu neuen Bedrohungsszenarien. Diese wiederum können Staaten mit besonderer militärischer Potenz dazu verleiten, die Bedingungen internationalen Rechts außer acht zu lassen und unabhängig von einem Mandat der UN für gefährlich angesehene Regime durch Krieg beseitigen zu wollen. Die Erosion staatlicher Strukturen in Ländern, wo keine Grundrechte gelten, keine Machtkontrolle funktioniert und War-Lords das Heft in die Hand genommen haben, macht deutlich, wohin die Missachtung gemeinschaftlich erreichter Rechtsgrundsätze in der UN führen kann. Wo selbst starke Staaten den Einsatz ihrer militärischen Gewalt nicht mehr an die Autorität internationalen Rechts zurückbinden, also für eine Ethik internationaler Rechtsbefolgung nicht mehr beispielgebend sind, ist die internationale Friedensordnung insgesamt in großer Gefahr.
II. Gerechter Friede statt Gerechter Krieg
„Das Leitbild des gerechten Friedens beruht auf einer letzten Endes ganz einfachen Einsicht: Eine Welt, in der den meisten Menschen vorenthalten wird, was ein menschenwürdiges Leben ausmacht, ist nicht zukunftsfähig. Sie steckt auch dann voller Gewalt, wenn es keinen Krieg gibt. Verhältnisse fortdauernder schwerer Ungerechtigkeit sind in sich gewaltgeladen und gewaltträchtig. Daraus folgt positiv: ‚Gerechtigkeit schafft Frieden’.“ (Die Deutschen Katholischen Bischöfe: Gerechter Friede, Sept. 2000).
6. Unter dem Aspekt des Gerechten Friedens gewinnen wir eine andere Perspektive auf die Probleme, die unsere Welt bestimmen, Konflikte verursachen und immer wieder zu militärischer Gewaltanwendung und Krieg verleiten. Indem wir lernen, dass Friede ohne Gerechtigkeit nicht möglich ist, fragen wir anders nach den Ursachen von Krieg und Gewalt, und suchen nach Interessenausgleich und ziviler Konfliktregelung.
Erläuterung: Eine Menschheit ohne Krieg hat es nie gegeben. Für Christen weist die Botschaft der Bibel jedoch auf eine neue Welt, in der Frieden und Gerechtigkeit wohnen. Aus dieser Utopie beziehen sie die Kraft, sich für diese neue Welt einzusetzen und an ihrer Entstehung mitzuarbeiten. Auch wenn sie sich immer wieder in Gewalt verstricken bleibt es eine beständige Aufgabe, sich für die Verminderung von Gewalt, Not, Ungerechtigkeit und Angst zu engagieren. Es ist keine neue Erkenntnis, dass eine der Hauptursachen für Gewaltanwendung, Krieg und Terror die Vorenthaltung von Menschenrechten, mangelnde politische Beteiligung und soziales Unrecht ist. Seit langem setzen sich z. B. die Kirchen weltweit für mehr Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung ein. Die auseinanderklaffende Schere zwischen reichen und armen Regionen zeigt jedoch, dass alle bisherigen Anstrengungen, auch der Staaten und Nicht-Regierungs-Organisationen, die in diesem Feld engagiert sind, nicht ausreichen. Im Zuge der Globalisierung stellt sich auf der politischen, sozialen und kulturellen Ebene zunehmend die Frage, welche international vereinbarten Regeln zu beachten sind. Das weist darauf hin, dass die politischen Akteure danach suchen, wie eine "wilde" Globalisierung vermieden und die zunehmende Bereitschaft zu Gewalt vermindert werden kann. Dabei tragen auch Wirtschaft und Industrie eine große Verantwortung. Wer meint, allein seine wirtschaftlichen Interessen verfolgen und sichern zu müssen, trägt nicht zu einem gerechten Frieden bei, sondern festigt das System der Ungerechtigkeit, aus der Gewalt hervorgeht. Dies gilt es, vor allem andern immer wieder zur Geltung zu bringen. Zu stärken sind deshalb alle Instanzen und Gruppierungen, die sich in diesem Sinne an Gerechtigkeit und Recht orientieren und zu ihrer Durchsetzung auf allen Ebenen beitragen. Zu einer ähnlichen Auffassung kommt das Jahrbuch 2002 des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), das feststellt: „Der ‚Krieg gegen den Terror’ sollte auf eine breitere Basis gestellt werden und sich den Ursachen sowie den Bedingungsfaktoren von Terroranschlägen stellen. Unterstützt werden müssen Konfliktlösung, Armutsbekämpfung, Meinungsfreiheit, eine wirkungsvolle Justiz, Rechtswirksamkeit und gegenseitiger Respekt von Völkern und Kulturen – ebenso wie gemeinsame Sicherheit und Rüstungskontrolle“ (FR 31. 5. 2002).
7. So utopisch es auch erscheinen mag, das Ziel einer Welt ohne Gewalt, in der Gerechtigkeit wächst und Frieden sich entfalten kann, darf nicht aus dem Blick geraten. Die Minimierung von Gewalt und die Bekämpfung von Ungerechtigkeit, Not und Angst haben als leitende Perspektiven einer Politik zu gelten, die sich einem gerechten Frieden verpflichtet weiß. Vor diesem Hintergrund folgt die pazifistische Option klar der Intention, auf das genannte Ziel hinzuweisen und dessen Prinzipien jetzt schon zur Grundlage des politischen Handelns zu machen. Derzeit kann allerdings auf ein Gewaltmonopol in den Händen legitimer Regierungen und demokratisch verfasster Organisationen nicht verzichtet werden. Dies ist erforderlich, um Gewalt wirksam – und d. h. unter Umständen auch mit dem Einsatz polizeilicher oder militärischer Gewalt - entgegentreten zu können. Umso mehr kommt es darauf an, dass auch dieser Weg nicht seine Ausrichtung auf das Ziel verliert. Entsprechend streng ist die Ausübung des Gewaltmonopols zu kontrollieren und mit konstruktiven Regelungen zur Überwindung der Gewalt zu verbinden.
Erläuterung: Auch bei verstärkten Anstrengungen für mehr Gerechtigkeit ist damit zu rechnen, dass weiterhin gewaltträchtige Situationen entstehen und Betroffene, Staaten wie Bündnisse, aber auch Gruppen oder Einzelne zu Krieg und Gewaltanwendung greifen, um zu ihrem (vermeintlichen) Recht zu kommen. Zur Eingrenzung von Krieg und militärischer Gewaltanwendung kann deshalb auf ein Gewaltmonopol, das notfalls zur Anwendung kommt, jedoch strenger Kontrolle unterliegt, nicht verzichtet werden. Offenbar reicht der Zaun, den die 10 Gebote bezeichnen, nicht aus, um Gewalt einzudämmen und zu begrenzen und ein friedliches und gerechtes Miteinander zu gewährleisten. Dabei muss eine mögliche Anwendung von Gewalt im Rahmen dieses Gewaltmonopols immer wieder abgewogen werden gegenüber der Forderung nach konsequenter Gewaltfreiheit bei der Lösung von Konflikten, wie sie als Zielvorgabe der Botschaft Jesu zu entnehmen ist. Das konkrete Ziel eines zivilen Zusammenlebens ohne Gewalt muss schon im Blick sein, wenn es um die – möglichst gewaltarme – Befreiung von der Dominanz der Gewalt geht. Die utopisch erscheinende Vorstellung einer Welt, in der Gerechtigkeit und Frieden wohnen, darf nicht aus den Augen verloren werden. Ihr ist, soweit wie möglich, gerade auch in den politischen Entscheidungen zu entsprechen.
8. Zum Richtungssinn eines auf gerechten Frieden zielenden Handelns gehört auch, die christliche Perspektive der Feindesliebe in eine intelligente Politik der Entfeindung zu übersetzen. Gegenwärtig beinhaltet das insbesondere, bei wachsamer Abwehr von Gefahren für Freiheit und Demokratie alles zu vermeiden, was Tendenzen zu wachsendem Fundamentalismus und zu religiöser Aufladung von Konflikten neuerlich Vorschub leisten könnte. Schritte gegenseitigen Wahrnehmens und Verstehens zwischen verschiedenen Kulturen und Religionen sind mühsam, werden aber nötig, wenn das Zusammenleben in der Einen Welt gelingen soll. Dazu gehört z. B.: die Welt auch aus der Perspektive des Anderen – selbst des nicht Dialogbereiten – zu sehen, die jeweiligen Interessen auszuloten, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, Vertrauen stiftende Maßnahmen zu vereinbaren. Solche Bemühungen und z. B. der weitere Ausbau von Friedens- und Versöhnungsdiensten können dazu beitragen, die drohende Spirale weiterer Gewalt-Eskalation zu durchbrechen.
Erläuterung: In den Auseinandersetzungen um den Ost-West-Gegensatz haben wir gelernt, dass Fragen des Friedens und der Sicherheit nicht einseitig gesehen werden dürfen, sondern dass die Sicherheitsbedürfnisse des Konfliktpartners in alle Überlegungen immer mit einbezogen werden müssen. Diese Erkenntnis gilt es, auch auf die Konflikte unserer Tage anzuwenden, deren Brisanz und zerstörerische Kraft der 11. September 2001 in besonderer Weise deutlich gemacht hat. Offenbar sind es Wunden einer langen Geschichte von Demütigungen, Ohnmachtserfahrungen und Kränkungen die hier in einer Eruption zu Tage getreten sind. Wer Gerechtigkeit und Frieden fördern will und eine gemeinsame Zukunft in unserer Welt zum Ziel hat, wird nicht umhin können, den Ursachen dieses erschreckenden Ereignisses nachzugehen um genauer zu sehen, welche Möglichkeiten es gibt, diesen wie auch andere Konflikte zu entschärfen. Dabei treten vor allem soziale Verwerfungen in vielen (arabischen) Ländern, die Spannungen zwischen althergebrachten Wertesystemen und der westlichen, von Wissenschaft und Technik bestimmten Kultur sowie das Verhältnis zwischen unterschiedlichen Religionen ins Blickfeld. Insbesondere in Situationen, in denen Menschen sich bedroht und unterlegen fühlen, scheinen fundamentalistische Haltungen und Einstellungen ihnen Sicherheit und Halt zu bieten, weil sie darin einen festen Rahmen von eindeutigen, unhinterfragbaren, weil Gott-gegebenen Wahrheiten und Weisungen finden. Wo Gruppierungen unter vermeintlichem Rückgriff auf eine bestimmte historische Ursprungsphase und durch entsprechend selektive Interpretation des Islam die bestehende Gesellschaft verdammen, kommt es zu jener Ideologisierung und Politisierung von Religion, die aufgrund ihrer absolut polarisierenden Weltsicht vor keiner terroristischen Gewalt zurückschreckt. Wichtig ist, alles zu unterlassen, was solchem Fundamentalismus Vorschub leistet. Religiösem Fanatismus ist entgegenzutreten. Vor allem muss daran gearbeitet werden, die Ursachen für solche Einstellungen und Haltungen aufzubrechen, wo immer es möglich ist. Wir müssen ernst machen mit der Forderung, über die Grenzen unserer Kultur und Religion hinweg zu Menschen aus anderen Kulturen und Religionen – vorerst insbesondere im arabischen und islamisch geprägten Raum – tragfähige Verbindungen aufzubauen, um sie, ihre Motive, ihre Grundlagen, Bedürfnisse und Erfahrungen besser zu verstehen. Dies gilt für alle Bereiche: für Politik, Wirtschaft und Religion, besonders aber auch im direkten Gegenüber. Bei solchen, auf Verstehen und Begegnung gerichteten Bemühungen wird der Dialog insbesondere dort an Grenzen stoßen, wo es sich um politisch radikalisierte fundamentalistische Gruppen und ihren Einflussbereich handelt. Ihr Netzwerk muss bekämpft, ihr Gewaltpotential eingedämmt werden. Die Hoffnung bleibt, dass sie an ihrem eigenen Totalitarismus durch Zersplitterung scheitern und ins Abseits geraten. Auf keinen Fall dürfen die gemäßigten Mehrheiten in ihren Einflussbereich getrieben werden. Dies ist die große Gefahr des undifferenzierten gewaltsamen Vorgehens in den entsprechenden Staaten selbst und auf der internationalen Bühne.
9. In der Perspektive eines gerechten Friedens ist der vermehrten Rede von einem „gerechten Krieg“ aus christlicher Sicht eine eindeutige Absage zu erteilen. Wo es zum Krieg kommt, bedeutet dies das Scheitern von Politik. Wer Gewalt anwendet – und sei es, um Gerechtigkeit und Frieden wieder herzustellen - nimmt damit unweigerlich vor Gott Schuld auf sich, freilich auch, wer notwendige Hilfe unterlässt. Wo die geringere Schuld liegt, beim Verzicht auf Gewalt oder bei ihrem Einsatz, das bedarf der sorgfältigen Abwägung unter dem Gesichtspunkt der kurz- und langfristigen Minimierung von Gewalt und Ungerechtigkeit. Die Perspektive des gerechten Friedens will deutlich machen, dass Kriegführen nicht gerecht sein kann.
Erläuterung: Es ist damit zu rechnen, dass es trotz aller Gewaltkontrolle und aller Bemühungen um ein friedliches Miteinander in Gerechtigkeit, immer wieder zum Einsatz von Waffengewalt und Krieg kommt und dass es Menschen gibt, die dafür vernünftige Gründe zu haben meinen. Unter dem Leitmotiv des gerechten Friedens bleibt jedoch solcher Einsatz, auch wenn er durch legitimierte Träger des Gewaltmonopols veranlasst wird, in jedem Fall vor Gott ein Unrecht, das aus christlicher Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Dass „Christen ... rechtmäßig Krieg führen“ können, „ohne Sünde“, wie es in Übersetzungen von Art. XVI des Augsburgischen Bekenntnisses heißt, ist heute so nicht mehr nachzuvollziehen. Wie das „jure bellare“ im Gesamtzusammenhang der Confessio Augustana theologisch zu verstehen ist und wie es auf die heutigen Strukturen bezogen werden kann, ist in diesem Rahmen nicht abschließend zu beurteilen. „Rechtmäßig“ kann so verstanden werden, dass die politisch Verantwortlichen, obwohl Krieg nach Gottes Willen nicht sein soll, bei Abwägung aller Argumente eine geringere Schuld darin sehen, als Beitrag zur Verminderung von massiver Gewalt und Ungerechtigkeit militärische Gewaltmittel einzusetzen. „Rechtmäßig“ könnte heute auch strikt auf das Völkerrecht und die UN als legitime Ordnung zurückbezogen werden. Jedenfalls ist damit der Auftrag des Staates angesprochen, für einen gerechten Frieden – zunächst seiner eigenen Bürger, aber auch weltweit – Sorge zu tragen. Nicht aus dem Blick geraten darf: Gerechter Frieden entsteht und basiert nicht auf militärischer Gewalt und Krieg, sondern auf dem Respekt vor dem anderen Menschen, der Anerkennung seines Rechts auf Leben und der Gewährung dessen, was er zum Leben benötigt.
08. 09. 2002 Propst Matthias Petersen Vors des Ausschusses für Frieden und Abrüstung |